SCHWERPUNKTTHEMA

So gehen Sie Ihre Öffentlichkeitsarbeit als Personalrat richtig an

Der Personalrat ist die Interessenvertretung der Beschäftigten – doch wie sichtbar ist das eigentlich im Alltag? Viele Kolleginnen und Kollegen wissen wenig über die Arbeit ihres Personalrats. Manche wissen nicht einmal, wer überhaupt im Gremium sitzt. Dabei ist Sichtbarkeit kein Selbstzweck: Nur wenn Beschäftigte wissen, wofür Sie sich einsetzen, kann Vertrauen entstehen. Deshalb sollten Sie Ihre Öffentlichkeitsarbeit als Personalrat strategisch, wirksam und rechtssicher gestalten. Denn gute Kommunikation ist mehr als Information: Sie ist die Brücke zwischen Gremium und Belegschaft.

Maria Markatou

28.04.2025 · 5 Min Lesezeit

Warum es so wichtig ist, dass die Kollegen Sie kennen

Vertrauen stärken

Viele Beschäftigte kommen erst mit dem Personalrat in Kontakt, wenn es Probleme gibt. Umso wichtiger ist es, dass Ihr Gremium zuvor schon als kompetente, verlässliche Anlaufstelle bekannt ist. Öffentlichkeitsarbeit schafft dieses Vertrauen. Wer weiß, was der Personalrat tut, wird ihn nicht erst in der Krise aufsuchen.

Rechte durchsetzen

Wer weiß, dass der Personalrat bei Einstellungen, Versetzungen oder Arbeitszeitregelungen beteiligt ist, erkennt auch dessen Bedeutung und wird mit größerer Bereitschaft Anliegen an Sie herantragen. Das wiederum verleiht Ihnen eine stärkere Position gegenüber der Dienststellenleitung.

Prävention statt Feuerwehr

Sichtbare Gremien wirken präventiv: Wenn die Dienststelle weiß, dass der Personalrat aufmerksam beobachtet und Rückhalt im Kollegium hat, werden Entscheidungen transparenter und kooperativer vorbereitet. So entstehen weniger Konflikte – und wenn doch, sind die Fronten weniger verhärtet.

Vorbildfunktion und Kulturwandel

Ein aktiver Personalrat kann Vorbild für eine offene, respektvolle Kommunikation innerhalb der Dienststelle sein. Wer regelmäßig informiert und zuhört, setzt Standards. Das wirkt sich positiv auf die gesamte Unternehmenskultur aus. So fördern Sie langfristig eine Beteiligungskultur, in der sich Beschäftigte ernst genommen fühlen.

Was gute Öffentlichkeitsarbeit ausmacht

Gute Öffentlichkeitsarbeit folgt 3 einfachen Grundsätzen:

  1. regelmäßig – nicht nur im Konfliktfall oder zur Wahl aktiv werden
  2. verständlich – juristische oder bürokratische Inhalte alltagstauglich erklären
  3. zielgerichtet – die richtigen Formate für die richtige Zielgruppe wählen

Dabei geht es nicht darum, die Dienststelle zu kritisieren oder sich in Szene zu setzen, sondern transparent zu machen, wie der Personalrat arbeitet – und wo Beschäftigte ganz konkret profitieren.

Auch Stil und Sprache spielen eine Rolle: Statt Paragrafenkaskaden brauchen Ihre Kolleginnen und Kollegen konkrete, greifbare Informationen mit Bezug zum Alltag. „Was bedeutet das für mich?“ sollte im Mittelpunkt stehen.

Die Rolle der Sprache

Vermeiden Sie Fachchinesisch. Sprechen Sie wertschätzend und inklusiv in kurzen, klaren Sätzen. Nutzen Sie aktivierende Begriffe, die Mut machen – etwa „Gemeinsam gestalten“ statt „Vorschriften umsetzen“. Sprache beeinflusst Wahrnehmung – machen Sie daraus ein Werkzeug für Vertrauen und Beteiligung.

Was der Personalrat darf – und was nicht

Die Öffentlichkeitsarbeit des Personalrats ist rechtlich zulässig – sogar notwendig. Sie ergibt sich aus seiner Aufgabe nach § 62 Bundespersonalvertretungsgesetz (BPersVG) bzw. den entsprechenden Landesregelungen, die Interessen der Beschäftigten zu vertreten. Dazu gehört auch, über diese Tätigkeit zu informieren.

Mein Tipp: Sie sollten die folgenden Grundsätze beachten

Neutralitätspflicht: Der Personalrat darf nicht parteipolitisch werben.

Keine Werbung für Einzelpersonen: Gilt insbesondere außerhalb von Wahlzeiten

Kein Datenschutzverstoß: Keine Einzelfälle oder personenbezogene Daten veröffentlichen!

Die Abgrenzung kann im Einzelfall sensibel sein. Umso wichtiger ist es, Inhalte sorgfältig zu planen, Freigaben abzusprechen und gegebenenfalls rechtlichen Rat einzuholen.

Formate für eine gelungene Öffentlichkeitsarbeit

Aushang oder Infowand

Ein Klassiker, der funktioniert – vorausgesetzt, er wird gepflegt. Der Vorteil: Alle Beschäftigten haben Zugang, auch ohne PC. Das gehört an die Wand:

  • Wer ist im Gremium – mit Namen, Funktionen und Erreichbarkeit
  • Wichtige Termine (z. B. nächste Personalversammlung, Schulungstermine)
  • Aktuelle Infos zu Themen wie Arbeitszeit, Gesundheit, Homeoffice
  • Ein QR-Code zur Website oder zum Newsletter

Achten Sie auf ansprechende Gestaltung, kurze Texte und sichtbaren Standort. Die Infowand ist Ihre Visitenkarte.

E-Mail-Newsletter

Ein kurzer monatlicher Rundbrief mit aktuellen Themen wirkt Wunder. Achten Sie auf einfache Sprache und klare Gliederung. Kein Gesetzestext, sondern Orientierung! Mögliche Inhalte:

  • neue Themen aus dem Personalrat
  • ein „Thema des Monats“ kompakt erklärt
  • Antworten auf häufige Fragen
  • Hinweis auf Ansprechpartner

Nutzen Sie eine Absenderadresse wie „personalrat@dienststelle-xy.de“ – das wirkt professionell und erhöht die Öffnungsrate. Bitten Sie die Dienststelle um Unterstützung bei der Verteilung, falls Sie keinen eigenen Verteiler haben.

Extra-Tipp: Fügen Sie einen interaktiven Teil ein, z. B. eine Umfrage oder ein kurzes Quiz. Das steigert die Aufmerksamkeit und lädt zur Beteiligung ein.

Interner Bereich im Intranet

Dieser ist ideal für:

  • Hintergründe zu Themen wie BEM, Teilzeit, Elternzeit
  • Protokolle oder Berichte aus dem Gremium
  • Vorstellung neuer Mitglieder

Wichtig: Aktualität

Die Inhalte müssen datenschutzkonform und aktuell sein – nichts ist schädlicher als veraltete Informationen. Halten Sie den Auftritt lebendig, z. B. durch ein „FAQ“ oder eine monatliche Kolumne aus dem Gremium. Integrieren Sie Fotos aus der Belegschaft (mit Einwilligung), kurze Videos oder erklärende Grafiken.

Personalversammlung

2-mal im Jahr ist Pflicht (zumindest nach dem BPersVG), mehr geht immer. Gut vorbereitete Versammlungen mit klaren Themen und kurzen Beiträgen machen Eindruck.

Holen Sie sich Verstärkung – etwa die Schwerbehindertenvertretung, externe Referierende oder Kolleginnen und Kollegen mit Erfahrungsberichten. So wird’s lebendig. Nutzen Sie Bilder, Geschichten und Beispiele statt reiner Zahlenkolonnen.

Kommunikation im Alltag: kleine Impulse, große Wirkung

Nicht jede Maßnahme muss groß geplant sein. Auch kleine Signale stärken Ihre Sichtbarkeit:

  • regelmäßige „Kaffeepausen mit dem Personalrat“ im Pausenraum oder virtuell
  • Mitglieder des Gremiums stellen sich im Team-Meeting kurz vor
  • Feedbackbox (digital oder analog) für Themen, die den Kollegen wichtig sind
  • Geburtstags- oder Jubiläumsgrüße (im Rahmen der datenschutzrechtlichen Möglichkeiten)

Führen Sie ein „Thema der Woche“ ein – ein aktuelles Thema, das im Flur, auf der Wandzeitung oder per Bildschirm erscheint.

Öffentlichkeitsarbeit im Team entwickeln

Öffentlichkeitsarbeit ist keine Aufgabe für eine Einzelperson. Bilden Sie ein kleines Kommunikationsteam im Gremium, das …

  • Inhalte sammelt und aufbereitet.
  • Veröffentlichungen abstimmt.
  • ein Konzept für regelmäßige Maßnahmen erarbeitet.

Legen Sie Zuständigkeiten und Kommunikationsstandards schriftlich fest – das hilft bei der Kontinuität, auch wenn sich das Gremium verändert.

Die Bedeutung von digitalen Medien

In der heutigen digitalen Welt ist die Nutzung moderner Kommunikationskanäle unerlässlich. Der Personalrat muss sich der digitalen Transformation stellen, um alle Beschäftigten zu erreichen. Besonders jüngere Kollegen bevorzugen oft digitale Formate, daher ist es wichtig, den Einsatz digitaler Medien nicht zu vernachlässigen.

Fazit: Sichtbarkeit = Verantwortung und Chance

Ihre Öffentlichkeitsarbeit ist eine zentrale Aufgabe, um das Vertrauen der Beschäftigten zu gewinnen und eine transparente, faire Arbeitsumgebung zu fördern. Wer sichtbar ist, kann Verantwortung übernehmen und seine Arbeit wirksam gestalten. Nutzen Sie alle verfügbaren Kanäle, von Aushang über digitale Plattformen bis hin zu persönlichen Gesprächen, um Ihre Arbeit und Ihre Ziele klar und verständlich zu kommunizieren.


Arbeitshilfen

  • Checkliste: Öffentlichkeitsarbeit

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Ich habe Rechtswissenschaften in München studiert und bin seit 2004 als Rechtsanwältin zugelassen. Von 2004 bis 2017 war ich Partnerin der Kanzlei Löffler & Partner in München. Seit 2017 bin […]

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