Arbeitgeber muss Stress entgegenwirken
Es ist grundsätzlich Aufgabe Ihres Arbeitgebers, Stress entgegenzuwirken, vor allem solchem dauerhaften Stress, der geeignet ist, Kollegen nachhaltig zu schädigen. Ihr Arbeitgeber ist dazu gesetzlich verpflichtet. Schließlich muss er den Arbeits- und Gesundheitsschutz aufgrund verschiedener gesetzlicher Bestimmungen einhalten. So steht es unter anderem in § 618 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) und §§ 1 bis 4 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) oder § 1 des Arbeitssicherheitsgesetzes.
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