ARBEITSRECHT

So erkennen Sie als Personalrat Verstöße gegen den Mindestlohn

Der Mindestlohn ist ein wichtiger Schutz für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Er sorgt dafür, dass niemand für zu wenig Geld arbeiten muss. Als Personalrat können Sie dabei helfen, dass dieser Schutz eingehalten wird.

Maria Markatou

25.07.2025 · 1 Min Lesezeit

Die Mindestlohnkommission hat sich auf eine Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns geeinigt. Zum 1. Januar 2026 steigt der Mindestlohn um 1,08 € auf 13,90 €. Ein Jahr später, am 1. Januar 2027, kommt eine weitere Erhöhung von 70 Cent dazu. Dann liegt der Mindestlohn bei 14,60 €.

Die Erhöhung betrifft rund 6 Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, vor allem in Branchen mit niedrigen Löhnen wie Einzelhandel, Logistik oder Gastgewerbe. Besonders Frauen und Beschäftigte in Ostdeutschland profitieren davon.

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