AKTUELLE RECHTSPRECHUNG FÜR DEN BETRIEBSRAT

So einfach kann Ihr Arbeitgeber eine Erlaubnis nicht immer zurücknehmen

Arbeitgeber haben grundsätzlich das Weisungsrecht. Sie bestimmen in diesem Rahmen auch den Arbeitsort. Ist dieser allerdings einmal festgelegt, z. B. in der Form, dass einem Beschäftigten die Erlaubnis erteilt wurde, die Arbeit vom Homeoffice aus zu erledigen, benötigt der Arbeitgeber gute Gründe, wenn er das wieder ändern möchte. Ein allgemeiner Hinweis, dass die Präsenz im Betrieb Teil des unternehmensweiten Arbeitskonzepts und der Arbeitskultur sei, reicht dafür nicht aus. Das hat das Landesarbeitsgericht (LAG) Köln kürzlich entschieden (11.7.2024, Az. 6 Sa 579/23).

Friederike Becker-Lerchner

17.01.2025 · 3 Min Lesezeit

Arbeitnehmer zu 80 % aus dem Homeoffice tätig

Der Fall: Der Arbeitnehmer, ein 55-jähriger alleinstehender Projektmanager, arbeitete seit 2017 für seine Arbeitgeberin, ein Planungs- und Projektmanagement-Büro für die Autozulieferindustrie. Er entwickelte für die Arbeitgeberin jeweils projektbezogen nach den konkreten Anforderungen der einzelnen Kunden Industrielösungen entlang der gesamten Prozesskette. Der Beschäftigte erledigte seine Tätigkeiten mit dem Einverständnis des Arbeitgebers zu 80 % aus dem Homeoffice oder bei den Kunden des Autozulieferers. Nach seinem Arbeitsvertrag bezog sich sein Einsatzort je nach Projekt auf die gesamte Unternehmensgruppe, die von verschiedenen deutschen Standorten aus operierte.

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