WICHTIGES URTEIL

So dürfen Sie als MAV das BEM überwachen

Beim Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) sitzen Sie als MAV regelmäßig mit am Tisch bei den Gesprächen – sofern der*die betroffene Mitarbeitende nicht ausnahmsweise eine Beteiligung der MAV ablehnt. Aber haben Sie als MAV auch Einflussmöglichkeiten in der vorangehenden Phase, in der es darum geht, welchen Mitarbeitenden wann ein BEM überhaupt angeboten wird? Darüber hat sich ein Betriebsrat mit seinem Arbeitgeber vor dem Bundesarbeitsgericht (BAG) gestritten.

Michael Tillmann

14.04.2025 · 1 Min Lesezeit

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