SCHWERPUNKTTHEMA
So bewahren Sie und Ihre Kolleginnen und Kollegen an heißen Tagen einen kühlen Kopf bei der Arbeit
In den vergangenen Jahren wurde ganz Deutschland im Sommer immer wieder von Hitzewellen heimgesucht. Das kann für Sie und Ihre Kolleginnen und Kollegen am Arbeitsplatz unter Umständen zu einer extra Anstrengung werden. Schließlich sind längst nicht alle Büros mit einer Klimaanlage ausgestattet. So manch ein Arbeitsplatz ist zudem trotz Klimaanlage an heißen Tagen noch sehr warm. Sie und Ihre Kolleginnen und Kollegen müssen Ihren Job allerdings dennoch erledigen. Falls es demnächst wieder heiße Tage gibt, sollte Ihr Arbeitgeber gewappnet sein. Sehen Sie es als Ihre Aufgabe, ihn dabei zu unterstützen. Im Folgenden lesen Sie deshalb, wie sinnvoller Hitzeschutz aussehen kann.
Friederike Becker-Lerchner
01.06.2026
·
5 Min Lesezeit
Sie haben keinen Anspruch auf ein vollklimatisiertes Büro
Es kommt immer wieder vor, dass Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer an heißen Tagen einen Anspruch auf „Hitzefrei“ geltend machen. Einen Anspruch haben sie jedoch nicht. Damit Sie als Betriebsrat ab sofort wissen, wo Ihnen und Ihren Kolleginnen und Kollegen Grenzen gesetzt sind, fasse ich hier kurz die wichtigsten Grundsätze zusammen: Sie und Ihre Kolleginnen und Kollegen haben keinen rechtlichen Anspruch auf ein klimatisiertes Büro.
Sie wollen weiter lesen? Hier geht es weiter:
Sie haben bereits Zugang?
Melden Sie sich einfach an und
lesen Sie sofort weiter.
Erweitern Sie Ihren Zugang!
Testen Sie dieses Produkt kostenlos!