SCHWERPUNKTTHEMA

So bestimmen Sie mit, wenn Kolleginnen und Kollegen nachts arbeiten

In vielen Betrieben wird auch nachts produziert. Nachtarbeit ist allerdings sehr anstrengend und nicht förderlich für die Gesundheit. Die gesundheitlichen Belastungen durch Schichtdienste, vor allem Nachtschichten, werden immer noch von vielen unterschätzt. Das wird sicherlich u. a. daran liegen, dass sich die Folgen häufig erst nach Jahren zeigen. Dennoch: Es wird wohl immer Nachtarbeiter geben. Zum Glück gibt es Sie als Betriebsrat. Denn Sie bestimmen mit, wenn es um Schicht- und Nachtarbeit geht. Sie haben es also in der Hand, sie so gesundheitsverträglich wie möglich zu gestalten.

Friederike Becker-Lerchner

05.07.2025 · 4 Min Lesezeit

So bestimmen Sie bei der Einführung von Schicht- und Nachtarbeit mit

Bei der Einführung von Schicht- und Nachtarbeit haben Sie als Betriebsrat weitreichende Mitbestimmungsrechte. Und zwar nach § 87 Abs. 1 Nr. 2 Betriebsverfassungsgesetz. Ihre Mitbestimmung umfasst dabei nicht nur die Einführung der Schichtarbeit, sondern auch

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