Frage:
Unser Arbeitgeber möchte die Gefährdungsbeurteilungen für einige Arbeitsplätze überarbeiten. Das haben wir über den Flurfunk erfahren. Unser Arbeitgeber hat die Aufgabe an eine neue Mitarbeiterin übertragen. Die lässt uns als Betriebsrat gänzlich außen vor. Darf sie das? Was können wir tun?