Der Fall: 3 Arbeitgeber betrieben einen Gemeinschaftsbetrieb. In diesem bestand ein Gemeinschaftsbetriebsrat. Der wollte in einem der 3 Betriebe eine Mitarbeiterbefragung mittels Fragebögen durchführen. Er schrieb die Beschäftigten in diesem Betrieb an. Dem Anschreiben war ein Fragebogen beigefügt. Die Arbeitgeber hielten diese Aktion für unzulässig. Sie forderten den Betriebsrat unter Fristsetzung auf, zu erklären, dass die Fragebögen zurückgezogen und vernichtet werden. Darauf ließ sich der Betriebsrat nicht ein.
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