Arbeitgeberin verlangt Schadenersatz von Arbeitnehmerin
In einem vor dem LAG Niedersachsen anhängigen Fall verlangte eine Arbeitgeberin von einer ausgeschiedenen Arbeitnehmerin Schadenersatz in Höhe von ca. 46.000 €. Das begründete sie damit, dass die ehemalige Beschäftigte unbefugt Gegenstände, die im Eigentum der Firma standen, an Dritte verkauft habe. Zudem soll sie sich am Erlös bereichert haben. Das will die Arbeitgeberin erfahren haben, als sie ohne das Wissen und den Willen der Arbeitnehmerin in deren privates eBay-Konto Einsicht genommen hat. Darüber, wie die Arbeitgeberin an das Passwort bzw. die Benutzerdaten der früheren Beschäftigten gekommen ist, streiten die Arbeitgeberin und die Arbeitnehmerin.