Leserfrage:
Ein Kollege, der chronisch krank ist, geht immer in der Arbeitszeit zum Arzt. Nun haben andere Kollegen davon mitbekommen und fordern dieses Recht auch für sich ein. Das geht jedoch nicht und unser Arbeitgeber meint, dass solche Termine grundsätzlich in die Freizeit gelegt werden müssen. Jetzt gibt es viele Diskussionen. Wie ist die Rechtslage – und was können wir als Betriebsrat tun, um hier Klarheit und Fairness zu schaffen?
Antwort:
Grundsätzlich gilt: Die Kollegen müssen reguläre Arztbesuche in die Freizeit legen, sofern dies zumutbar ist.
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