LESERFRAGEN

„Sifa und Betriebsarzt fehlen bei der ASA-Sitzung“

Frage: „Wir sind ein Unternehmen mit 200 Mitarbeitern und haben keinen eigenen Betriebsarzt oder eine fest angestellte Fachkraft für Arbeitssicherheit. Diese sind immer nur stundenweise im Haus und nehmen nicht immer an den ASA-Sitzungen teil. Somit sehen wir als Betriebsrat manchmal unsere Sifa und den Betriebsarzt monatelang nicht. Für die Arbeit im ASA wäre aus unserer Sicht als Betriebsrat das Wissen der beiden enorm wichtig. Wie können wir ihre Anwesenheit durchsetzen?“

Brigitte Ganzmann

14.02.2025 · 1 Min Lesezeit


Antwort:

Hier ist das Gesetz ganz klar auf Ihrer Seite, denn die Teilnahme des Betriebsarztes und der Sifa an den ASA-Sitzungen ist gesetzlich vorgeschrieben. Das Bundesarbeitsgericht hat dies vor 10 Jahren bereits festgestellt und entschieden: Der Betriebsarzt und die Sifa sind verpflichtet, an den vierteljährlichen ASA-Sitzungen teilzunehmen (8.12.2015, Az. 1 ABR 83/13): https://kurzlinks.de/6nje

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