Antwort:
Hier ist das Gesetz ganz klar auf Ihrer Seite, denn die Teilnahme des Betriebsarztes und der Sifa an den ASA-Sitzungen ist gesetzlich vorgeschrieben. Das Bundesarbeitsgericht hat dies vor 10 Jahren bereits festgestellt und entschieden: Der Betriebsarzt und die Sifa sind verpflichtet, an den vierteljährlichen ASA-Sitzungen teilzunehmen (8.12.2015, Az. 1 ABR 83/13): https://kurzlinks.de/6nje
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