MITBESTIMMUNG

Sie sind immer und vor allen Dingen umfassend vor Einstellungen zu beteiligen

Das Gesetz – egal, ob Bundes- oder Landespersonalrat – ist eindeutig, wenn es um Einstellungen neuer Mitarbeiter geht: Der Personalrat muss rechtzeitig, das heißt im Bund mindestens 10 Tage vor Abschluss des Arbeitsvertrags beziehungsweise Arbeitsantritt, über die geplante Einstellung unterrichtet werden. Sie haben dann wiederum bis zu 10 Tage Zeit, zu entscheiden, ob Sie zustimmen oder nicht.

Maria Markatou

08.05.2026 · 2 Min Lesezeit

Personalrat hat ein umfassendes Einsichtsrecht in die Bewerbungen

Bei den Bewerbungsunterlagen ist die Rechtslage eindeutig: Sie haben Anspruch auf umfassende Unterrichtung. Das heißt, Sie müssen alle Informationen erhalten, die Sie brauchen, um zu entscheiden, ob Sie der Einstellung zustimmen möchten oder nicht. Darunter fällt die Aushändigung der Bewerbungsunterlagen und sonstiger Materialien mit Informationen über den Bewerber. Sie können die Einsicht in die Bewerbungsunterlagen also tatsächlich verlangen.

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