Chef entscheidet sich, während der Probezeit zu kündigen
Der Fall: Der Arbeitgeber stellte zum 16.10.2023 eine neue Arbeitnehmerin als Kundenberaterin ein. Die neue Beschäftigte hatte einen Schwerbehinderten-Status. Während der Probezeit fasste der Arbeitgeber den Entschluss, ihr zu kündigen. Er war mit ihren Leistungen nicht zufrieden. Der Arbeitgeber hörte deshalb den Betriebsrat zur Kündigung an. Der Betriebsrat wiederum widersprach der Kündigung. Der Arbeitgeber sprach die Kündigung allerdings dennoch zum 30.4.2024 aus. Die betroffene Arbeitnehmerin war mit der Kündigung nicht einverstanden. Sie fühlte sich als schwerbehinderte Beschäftigte diskriminiert.
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