Mitbestimmung

Sie reden mit: Nutzen Sie Ihre Mitspracherechte als MAV

Als MAV haben Sie beim Thema Urlaub ein Wörtchen mitzureden. Im katholischen Bereich bedarf die Festlegung von Richtlinien zum Urlaubsplan und zur Urlaubsregelung gemäß § 36 Abs. 1 Nr. 2 MAVO Ihrer Zustimmung als MAV. Und im evangelischen Bereich haben Sie als MAV gemäß § 40e) MVG EKD ein Mitbestimmungsrecht bei der Aufstellung von Grundsätzen für den Urlaubsplan.

Michael Tillmann

24.10.2024 · 2 Min Lesezeit

Sowohl im katholischen als auch im evangelischen Bereich geht es somit für Sie als MAV nicht um den konkreten Urlaub eines*einer einzelnen Mitarbeitenden. Ansatzpunkt sind vielmehr jeweils allgemeine Grundsätze bzw. Richtlinien.

Sie haben noch keinen Zugang?

Testen Sie ‚MAV Mitarbeitende Aktiv Vertreten‘ 14 Tage GRATIS und profitieren Sie von:

  • rechtssicherem Praxiswissen und aktuellen Gerichtsurteilen für die Mitarbeitervertretung
  • praxisnahen Empfehlungen für die Ausübung Ihrer Mitbestimmungsrechte bei Kündigungen, Abmahnungen, Arbeitszeit und Co
  • praktischen Arbeitshilfen und Checklisten in jeder Ausgabe