AKTUELLE RECHTSPRECHUNG FÜR DEN BETRIEBSRAT

Sie haben kein Mitbestimmungsrecht beim Datenschutz

Möchte Ihr Arbeitgeber eine neue IT einführen, werden Sie schnell auf Ihre Mitbestimmungsrechte bestehen. Und zwar nicht nur im Hinblick auf das jeweilige IT-System, sondern auch hinsichtlich des Datenschutzes. Nach einer kürzlich veröffentlichten Entscheidung des Landesarbeitsgerichts (LAG) Hessen reden Sie allerdings beim Datenschutz nicht mit (5.12.2024, Az. 5 TaBV 4/24).

Friederike Becker-Lerchner

14.11.2025 · 1 Min Lesezeit

Betriebsrat hält Einigungsstellen-Spruch für nicht okay

Der Fall: Ein Logistikunternehmen hatte ein IT-System zur Verwaltung seiner Mitarbeiterdaten entwickeln lassen. Der Betriebsrat drängte auf den Abschluss einer Betriebsvereinbarung, aber Arbeitgeber und Betriebsrat konnten sich nicht einigen. Eine Einigungsstelle wurde eingesetzt. Durch ihren Spruch wurde eine Betriebsvereinbarung zur Einführung eines IT-Systems in Kraft gesetzt.

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