RECHTSPRECHUNG

Sie dürfen nicht alles wissen

Natürlich ist der Datenschutz auch bei Ihnen im Gremium höchst relevant. Sie haben ja einen Informationsanspruch gegen Ihre Dienststelle. Nur, wie genau muss die diesem Anspruch nachkommen? Hierzu hat das Verwaltungsgericht (VG) Ansbach entschieden (22.3.2024, Az. AN 8 P 21.01338).

Maria Markatou

11.09.2026 · 3 Min Lesezeit

Der Fall: In dem Verfahren ging es um einen Streit zwischen einem Personalrat einer staatlichen Hochschule in Bayern und der Leitung der Hochschule. Der Personalrat wollte regelmäßig Informationen über die personelle Besetzung der Dienststelle erhalten. Konkret verlangte er einen sogenannten Soll-Ist-Stellenplan. Ein solcher Stellenplan zeigt, welche Stellen in einer Dienststelle vorhanden sind, wie diese Stellen besetzt sind und welche Beschäftigten auf welchen Stellen eingesetzt werden. Der Personalrat wollte allerdings nicht nur eine anonymisierte Übersicht. Er verlangte einen Stellenplan mit konkreten personenbezogenen Angaben.

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