Der Fall
Ein angestellter Unternehmensberater einer Beratungsfirma arbeitete im Projektgeschäft und war gleichzeitig nicht freigestelltes Mitglied im Betriebsrat. Seine Betriebsratstätigkeit machte etwa 40 % seiner Gesamtarbeitszeit aus. Dadurch war er nicht mehr zu 100 % in das Projektgeschäft mit den Kunden involviert. Das war problematisch, da viele Kunden die Berater während der Projekte in Vollzeit beschäftigen möchten. Infolgedessen ging der Mitarbeiter in der internen Projektzuteilung immer häufiger leer aus. Daher wurde er auch in den jährlich stattfindenden Beförderungsrunden nicht berücksichtigt und fiel im Vergleich zu Kollegen, die nicht im Betriebsrat tätig waren, zurück. Er fühlte sich dadurch benachteiligt.
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