Der Fall: Eine Frau wollte in den Vorbereitungsdienst der Berliner Kriminalpolizei aufgenommen werden. Sie hat auf beiden Handrücken Tätowierungen, Rosenblüten mit den Namen ihrer Kinder. Die Tattoos bedecken einen Großteil ihrer Handrücken. Die Berliner Polizei lehnte die Bewerbung der Frau ab. Gegen diese Entscheidung hat die Antragstellerin einen Eilantrag eingereicht.
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Sichtbare Tattoos im öD: Das Motiv entscheidet!
Wir müssen mit der Zeit gehen, auch der Polizeidienst. Waren noch vor ca. 10 Jahren Tattoos bei einem Polizisten undenkbar, sind heute sogar sichtbare Tattoos kein Einstellungshindernis mehr – solange sie inhaltlich unbedenklich sind (Verwaltungsgericht Berlin, 27.2.2025, Az. VG 26 L 288/24).