RECHTLICHE GRUNDLAGE

Sicher in Verbindung stehen: Kommunikation ist gesetzlich vorgeschrieben

Ohne Kommunikation könnten Sie als Betriebsrat nicht Ihrem Amt nachkommen. Denn das würde bedeuten, dass Sie im großen Handlungsfeld „Arbeits- und Gesundheitsschutz“ wenig für die Kollegen bewirken können. Daher hat der Gesetzgeber einige Gesetze verabschiedet, die Ihnen Ihre Arbeit als Betriebsrat und als Gesundheitsschützer erleichtern. Prüfen Sie, ob Sie diese Gesetze bereits kennen und ob Ihr Arbeitgeber sich an den Inhalt hält.

Brigitte Ganzmann

28.02.2025 · 1 Min Lesezeit

3 Gesetzbücher sind für Sie als Betriebsrat besonders wichtig, wenn es um die Kommunikation, Ihr Amt und den Arbeitsschutz geht. Das ist zum einen das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) und zum anderen das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) sowie das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG).

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