ARBEITSRECHT

Sexuelle Belästigung im Arbeitsverhältnis ist ein wichtiger Kündigungsgrund

Nutzt ein Vorgesetzter, eine Führungskraft das Abhängigkeitsverhältnis zu den Mitarbeitern aus, um diese zu (sexuell) zu belästigen, führt dies meist zu einer wirksamen fristlosen Kündigung. Und das ist auch gut so. Denn werden Täter nicht gestoppt, treiben sie oft jahrelang ihr Unwesen (Arbeitsgericht Berlin, 27.3.2025, Az. 58 Ca 6242/23 u. a.).

Maria Markatou

07.06.2025 · 3 Min Lesezeit

Der Fall: Ein Rabbiner war seit Anfang 2001 in der Jüdischen Gemeinde Berlin als angestellter Rabbiner tätig. Am 21.5.2023 wurden der Arbeitgeberin Vorwürfe über sexuelle Gewalt und Manipulationen zugetragen. Die Arbeitgeberin kündigte dem Rabbiner am 1.6.2023 fristlos. Der Beschäftigte klagte gegen die Kündigung. Es sei zu sexuellen Kontakten gekommen, allerdings einvernehmlich und ohne Druck. Die Gemeinde erhob Widerklage gegen den Beschäftigten auf Zahlung einer Geldforderung.

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