Der Fall: Ein Rabbiner war seit Anfang 2001 in der Jüdischen Gemeinde zu Berlin angestellt. Am 21.5.2023 wurden der Arbeitgeberin Beschwerden über den Beschäftigten zugetragen: Vorwürfe über sexuelle Gewalt und Manipulationen. Die Arbeitgeberin kündigte am 1.6.2023 fristlos. Der Beschäftigte klagte gegen die Kündigung. Es sei zu sexuellen Kontakten gekommen, allerdings einvernehmlich und ohne Druck. Die Gemeinde erhob Widerklage gegen den Beschäftigten auf Zahlung einer Geldforderung.
WISSENSWERTES
Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz ist kein Kavaliersdelikt!
Werden Beschäftigte am Arbeitsplatz von Kolleg*innen (sexuell) belästigt, dann führt dies meist zu einer wirksamen fristlosen Kündigung. Gott sei Dank ist das so, denn Belästigungen sind nicht zu tolerieren (Arbeitsgericht Berlin, 27.3.2025, Az. 58 Ca 6242/23 u. a.).