Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die Aussagen des Geschäftsführers derart verletzend und diskriminierend waren, dass der Arbeitnehmerin eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nicht zugemutet werden konnte. Zwar wurde die vom Arbeitsgericht Bonn ursprünglich zugesprochene Summe leicht reduziert, doch im Kern bestätigten die Richterinnen und Richter des LAG den Anspruch. Damit setzt das Urteil ein klares Signal gegen respektloses und übergriffiges Verhalten von Vorgesetzten.
Der Fall: Eine Arbeitnehmerin war seit vielen Jahren in dem Unternehmen beschäftigt. Sie galt als erfahrene und engagierte Mitarbeiterin, deren Arbeit immer geschätzt wurde. Dennoch geriet sie in einen Konflikt mit ihrem Arbeitgeber, der ihr schließlich kündigte. Im Rahmen der Kündigungsschutzklage trug sie vor, dass sie der Geschäftsführer des Unternehmens mehrfach auf respektlose, beleidigende und sexistische Weise behandelt habe.