Arbeitgeber muss Stress entgegenwirken
Es ist grundsätzlich Aufgabe Ihres Arbeitgebers, Stress entgegenzuwirken, vor allem dauerhaftem Stress, der geeignet ist, Kollegen nachhaltig zu schädigen. Ihr Arbeitgeber ist dazu gesetzlich verpflichtet. Schließlich muss er den Arbeits- und Gesundheitsschutz aufgrund verschiedener gesetzlicher Bestimmungen einhalten. Das ist unter anderem in § 618 Bürgerliches Gesetzbuch und §§ 1 bis 4 Arbeitsschutzgesetz oder § 1 Arbeitssicherheitsgesetz verankert.
Ihre Möglichkeiten als Betriebsrat
Wie bereits angesprochen, haben Sie beim Gesundheitsschutz ein Initiativrecht, das Sie nutzen können und sollten, um eventuellen Handlungsbedarf festzustellen. Darüber hinaus stehen Ihnen aber noch allgemeine Überwachungspflichten zu. Die beziehen sich z. B. darauf, festzustellen, ob Ihr Arbeitgeber seinen Verpflichtungen in Bezug auf den Arbeits- und Gesundheitsschutz nachkommt und die entsprechenden Schutzvorschriften einhält.
Zudem haben Sie ein Recht auf Unterrichtung und Einsichtnahme in diesbezügliche Unterlagen. Haben Sie das Gefühl, dass Ihr Arbeitgeber seinen Verpflichtungen nicht nachkommt, haken Sie nach. Fragen Sie z. B. nach den Unterlagen über Präventionsmaßnahmen und unterbreiten Sie Ihrem Arbeitgeber eigene Vorschläge.
Der folgenden Übersicht entnehmen Sie, welche Präventionsmaßnahmen Sie ansprechen können.