PRAXISWISSEN

Setzen Sie sich jetzt mit diesen Maßnahmen für die Gesundheit Ihrer Kollegen ein

Als Betriebsrat haben Sie ein Mitbestimmungsrecht, wenn Ihr Arbeitgeber Maßnahmen zum Gesundheitsschutz einleitet, § 87 Abs. 1 Nr. 7 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG). Dieses schließt auch Ihre Beteiligung an Fragebogenaktionen über die Belastungen ein. Da die psychischen Krankheiten während und vor allem jetzt nach der Pandemie verschiedenen Studien nach stark gestiegen sind und zurzeit auch stetig weiter zunehmen, sollten Sie überlegen, ob Sie Ihrem Arbeitgeber eine Befragung der Mitarbeiter vorschlagen. Das können Sie. Denn Sie haben ein Initiativrecht.

Friederike Becker-Lerchner

28.04.2025 · 1 Min Lesezeit

Arbeitgeber muss Stress entgegenwirken

Es ist grundsätzlich Aufgabe Ihres Arbeitgebers, Stress entgegenzuwirken, vor allem dauerhaftem Stress, der geeignet ist, Kollegen nachhaltig zu schädigen. Ihr Arbeitgeber ist dazu gesetzlich verpflichtet. Schließlich muss er den Arbeits- und Gesundheitsschutz aufgrund verschiedener gesetzlicher Bestimmungen einhalten. Das ist unter anderem in § 618 Bürgerliches Gesetzbuch und §§ 1 bis 4 Arbeitsschutzgesetz oder § 1 Arbeitssicherheitsgesetz verankert.

Ihre Möglichkeiten als Betriebsrat

Wie bereits angesprochen, haben Sie beim Gesundheitsschutz ein Initiativrecht, das Sie nutzen können und sollten, um eventuellen Handlungsbedarf festzustellen. Darüber hinaus stehen Ihnen aber noch allgemeine Überwachungspflichten zu. Die beziehen sich z. B. darauf, festzustellen, ob Ihr Arbeitgeber seinen Verpflichtungen in Bezug auf den Arbeits- und Gesundheitsschutz nachkommt und die entsprechenden Schutzvorschriften einhält.

Zudem haben Sie ein Recht auf Unterrichtung und Einsichtnahme in diesbezügliche Unterlagen. Haben Sie das Gefühl, dass Ihr Arbeitgeber seinen Verpflichtungen nicht nachkommt, haken Sie nach. Fragen Sie z. B. nach den Unterlagen über Präventionsmaßnahmen und unterbreiten Sie Ihrem Arbeitgeber eigene Vorschläge.

Mein Tipp: Setzen Sie sich für Ihre betroffenen Kollegen ein

Falls Ihr Arbeitgeber sich mit der Begründung, die Stressgeplagten seien selbst schuld, Maßnahmen entziehen will, überzeugen Sie ihn von Prüfungen mit dem Argument, dass er ein eigenes Interesse daran hat, dass Ihre Kolleginnen und Kollegen besser mit etwaigem Stress umgehen bzw. diesen einfach abbauen. Schließlich erkranken Menschen schneller arbeitsunfähig, wenn sie längerfristig gestresst und ausgelaugt sind. Das verursacht Kosten, die Ihr Arbeitgeber sicher vermeiden will.

Der folgenden Übersicht entnehmen Sie, welche Präventionsmaßnahmen Sie ansprechen können.


Arbeitshilfen

  • Übersicht: Mit diesen 4 Maßnahmen stärken Sie die psychische Gesundheit am Arbeitsplatz

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Ich publiziere seit über 20 Jahren im Bereich Arbeitsrecht. Seit 2005 unterstütze ich Betriebsräte in ganz Deutschland Monat für Monat bei ihren fachlichen Herausforderungen. Darüber hinaus bin ich als Rechtsanwältin, […]

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