PRAXISWISSEN
Setzen Sie sich jetzt mit diesen Maßnahmen für die Gesundheit Ihrer Kollegen ein
Als Betriebsrat haben Sie ein Mitbestimmungsrecht, wenn Ihr Arbeitgeber Maßnahmen zum Gesundheitsschutz einleitet, § 87 Abs. 1 Nr. 7 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG). Dieses schließt auch Ihre Beteiligung an Fragebogenaktionen über die Belastungen ein. Da die psychischen Krankheiten während und vor allem jetzt nach der Pandemie verschiedenen Studien nach stark gestiegen sind und zurzeit auch stetig weiter zunehmen, sollten Sie überlegen, ob Sie Ihrem Arbeitgeber eine Befragung der Mitarbeiter vorschlagen. Das können Sie. Denn Sie haben ein Initiativrecht.
Friederike Becker-Lerchner
28.04.2025
·
1 Min Lesezeit
Arbeitgeber muss Stress entgegenwirken
Es ist grundsätzlich Aufgabe Ihres Arbeitgebers, Stress entgegenzuwirken, vor allem dauerhaftem Stress, der geeignet ist, Kollegen nachhaltig zu schädigen. Ihr Arbeitgeber ist dazu gesetzlich verpflichtet. Schließlich muss er den Arbeits- und Gesundheitsschutz aufgrund verschiedener gesetzlicher Bestimmungen einhalten. Das ist unter anderem in § 618 Bürgerliches Gesetzbuch und §§ 1 bis 4 Arbeitsschutzgesetz oder § 1 Arbeitssicherheitsgesetz verankert.
Sie wollen weiter lesen? Hier geht es weiter:
Sie haben bereits Zugang?
Melden Sie sich einfach an und
lesen Sie sofort weiter.
Erweitern Sie Ihren Zugang!
Testen Sie dieses Produkt kostenlos!