Hinzu kommt, dass aufgrund der Flüchtlingssituation das Thema Migration aktuell sehr kontrovers diskutiert wird. Nichtsdestotrotz werden wir es in Zukunft verstärkt mit ausländischen Beschäftigten zu tun haben. Zwar ist Ihr Arbeitgeber nicht verpflichtet, rassistisch denkende Kollegen umzuerziehen, er hat jedoch eine Fürsorgepflicht gegenüber allen Beschäftigten. Diese umfasst auch, dass er seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter – ausländische wie deutsche – vor fremdenfeindlichen Äußerungen jeglicher Art sowie vor rassistischen Äußerungen und Übergriffen schützt.
Deshalb sollte Ihr Arbeitgeber entsprechend gesinnten Kollegen und fremdenfeindlichen Situationen im Betriebsalltag ein angemessenes Gewicht beimessen. Dazu gehört übrigens auch der Schutz deutscher Kollegen vor rassistischen Angriffen von ausländischen Arbeitnehmern. Sie als Schwerbehindertenvertretung können und sollten ihn dabei aktiv unterstützen.