PRAXISWISSEN

Setzen Sie sich für die Übernahme von Auszubildenden ein

Ausbildungsverträge sind nach §§ 10, 21 Berufsbildungsgesetz (BBiG) zeitlich befristet. Folge dessen ist immer häufiger, dass ausgelernte Auszubildende nicht in ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis übernommen werden.

Friederike Becker-Lerchner

20.07.2026 · 1 Min Lesezeit

Auszubildenden eine Perspektive bieten

Die Übernahme der jungen Ausgelernten ist besonders wichtig. Schließlich ist die Lage am Arbeitsmarkt in vielen Bereichen zurzeit sehr schwierig. Je weniger Berufserfahrung man hat, desto schwieriger wird es, einen neuen Arbeitsplatz zu finden. Als Betriebsrat sollten Sie versuchen, das zu verhindern. Und zwar einerseits, weil Sie dadurch dafür sorgen, dass den jungen Ausgelernten eine Perspektive geboten wird. Andererseits, weil es im Hinblick auf die demografische Entwicklung klug von Ihrem Arbeitgeber ist, gut ausgebildete Kräfte jetzt zu binden.

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