GRUNDLAGEN

So stellt sich das Prozedere bei Arbeitsunfähigkeit nunmehr Schritt für Schritt dar

INFO: Arbeitsunfähigkeit

Michael Tillmann

14.04.2025 · 3 Min Lesezeit


1. Schritt

Der*Die kranke Mitarbeiter*in meldet sich unverzüglich beim*bei der Dienstgebenden an der dafür vorgesehenen Stelle, in der Regel beim*bei der Vorgesetzten. Die Meldung hat wie bisher normalerweise vor dem vorgesehenen Arbeitsantritt zu erfolgen.

2. Schritt

Der*Die kranke Mitarbeiter*in begibt sich zu seinem*seiner Ärzt*in und erhält von diesem*dieser nach Untersuchung einen Ausdruck mit den Daten der Arbeitsunfähigkeit für sich selbst. Der*Die Mitarbeiter*in kann zusätzlich eine Bescheinigung in Papierform für den*die Arbeitgeber*in verlangen.

3. Schritt

Noch am selben Tag übermittelt der*die Ärzt*in die Daten der Arbeitsunfähigkeit elektronisch auf dem dafür vorgesehenen Wege an die Krankenkasse des*der Mitarbeitenden.

4. Schritt

Der*Die Dienstgebende sendet eine Anfrage nach der elektronischen AU-Bescheinigung auf dem dafür vorgesehenen elektronischen Weg an die Krankenkasse des*der Mitarbeitenden. Die Anfrage kann auch über eine*n Beauftragte*n, insbesondere über ein externes Lohnabrechnungs-/Steuerberatungsbüro erfolgen.

5. Schritt

Der*Die Dienstgebende bzw. ein*e Beauftragte*r erhält von der Krankenkasse eine Nachricht, wenn die elektronische AU-Bescheinigung auf dem Server zur Abholung, also zum Download, bereitliegt. Das sollte üblicherweise am Tag nach der Ausstellung der AU-Bescheinigung der Fall sein.

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