Die Richterinnen und Richter kamen zu dem Ergebnis: Die Weiterleitung ist nicht erlaubt – auch dann nicht, wenn der Betroffene ausdrücklich darum bittet. Das Urteil wird für Sie als Personalrat entsprechend gelten (LAG München, 5.12.2024, Az. 3 TaBV 56/24).
AKTUELLE RECHTSPRECHUNG
Schwerbehindertenvertretung darf Krankmeldung nicht weiterleiten
Das Landesarbeitsgericht (LAG) München hat sich mit der Frage beschäftigt, ob ein Mitglied der Schwerbehindertenvertretung (SBV) eine Krankmeldung für einen erkrankten schwerbehinderten Kollegen an die Personalabteilung weiterleiten darf. Dabei ging es auch um die Grenzen der Aufgaben der SBV.