Doch wo liegen die Unterschiede zwischen einer Schwerbehinderung und einer Gleichstellung? Welche Rechte bestehen jeweils und wie können die Interessenvertretungen Betroffene wirksam unterstützen? Dieser Beitrag bietet Ihnen eine praxisnahe Orientierung.
Der rechtliche Ausgangspunkt: GdB als Maßstab
Grundlage für alle Regelungen ist der sogenannte Grad der Behinderung (GdB). Diesen stellt das zuständige Versorgungsamt auf Antrag fest. Entscheidend ist dabei nicht die Diagnose selbst, sondern die Auswirkung der gesundheitlichen Einschränkung auf die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft, insbesondere auch im Erwerbsleben. Der GdB wird in Zehnerschritten von 20 bis 100 festgelegt. Je höher der GdB, desto größer ist die Einschränkung.