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Schweigepflichtverstoß führt nicht immer zum Ausschluss aus dem Personalrat

Als Personalrat haben Sie eine Schweigepflicht. Sie müssen über alle Tatsachen, die nicht offenkundig sind, Stillschweigen bewahren. Verstöße können zum Ausschluss aus dem Personalrat führen – müssen es aber nicht (Verwaltungsgericht Hannover, 10.12.2024, Az. 17 A 2737/24).

Maria Markatou

10.01.2025 · 1 Min Lesezeit

Ein Plausch mit dem Bürgermeister

Der Fall: Ein Mitglied des Personalrats suchte den stellvertretenden Bürgermeister auf und forderte diesen auf, aktiv zu werden. Die Vorzimmerkraft des Bürgermeisters sollte um 4 Entgeltgruppen höhergruppiert werde. Dies war in den Augen des Personalrats nicht gerechtfertigt. Die Dame erfülle diese Aufgaben nicht. Der Stellvertreter sollte aber nicht sagen, dass der Personalrat bei ihm war. Als der Bürgermeister hiervon erfuhr, leitete er ein Ausschlussverfahren gegenüber dem geschwätzigen Personalrat ein.

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