Der Fall: Eine Mitarbeiterin, die bereits 19 Jahre in der Firma war, fühlte sich jeden Morgen vom Geschäftsführer der Firma gemobbt. Der hatte es nämlich eingestellt, seine Arbeitnehmerin zu grüßen. Außerdem habe er sie bei mehreren Personalentscheidungen einfach übergangen. Klarer Fall für die Personalerin: Sie wurde gemobbt. 120.000 € Entschädigung wollte sie zum Ausgleich haben.
RECHTSPRECHUNG
Schweigen ist kein Mobbing
Nicht zu grüßen ist unfreundlich. Reicht es aber auch schon für einen Mobbingvorwurf? Die Antwort kommt vom Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz (20.9.2012, Az. 10 Sa 121/12):