FAMILIE UND BERUF

Schwangerschaft, Nachwuchs, Wochenbett – Finanzen bei Familienplanung

Nicht alles läuft immer nach Plan. Gerade Kolleginnen, die schon mal ein Kind bekommen haben, können ein Lied davon singen. Man will so lange wie möglich arbeiten – und dann geht es doch nicht, weil der Arzt ein Beschäftigungsverbot verhängt und die Frau freigestellt werden muss. Was das im Einzelnen bedeutet, lesen Sie hier.

Maria Markatou

07.04.2025 · 2 Min Lesezeit

Ruhendes Arbeitsverhältnis während der Beschäftigungsverbote

Der Mutterschutzlohn

In § 3 Mutterschutzgesetz (MuSchG) sind die Schutzfristen vor und nach der Geburt geregelt. Dienstgeber dürfen Frauen grundsätzlich 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt nicht beschäftigen. Nun kann es sein, dass die Frau aus medizinischen Gründen außerhalb dieser Fristen mit einem Beschäftigungsverbot belegt wird. Sie darf dann gar nicht oder nur teilweise arbeiten. Dennoch muss der Dienstherr für diese Zeiten den Mutterschutzlohn entrichten. Als Mutterschutzlohn wird das durchschnittliche Arbeitsentgelt der letzten 3 abgerechneten Kalendermonate vor dem Eintritt der Schwangerschaft gezahlt, § 18 MuSchG.

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