Aktuelle Rechtsprechung

Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung nur bei Nachweis

Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg hatte kürzlich die Frage zu klären, ob eine Verkäuferin in einem Supermarkt unfallversichert ist, wenn sie sich mit Covid-19-Virus infiziert (LSG Berlin-Brandenburg, 22.7.2024, Az. L 3 U 114/23).

Friederike Becker-Lerchner

15.09.2024 · 1 Min Lesezeit

Kassiererin infiziert sich mit Corona

Der Fall: Die Arbeitnehmerin, eine zum Infektionszeitpunkt 58-jährige Verkäuferin in einem Berliner Supermarkt, infizierte sich im Oktober 2020 mit Covid-19. Das hatte ein positiver PCR-Test ergeben. Im Dezember 2021 teilte ihre behandelnde Hausärztin der zuständigen Berufsgenossenschaft mit, dass die Arbeitnehmerin wegen eines Long-Covid-Syndroms dauerhaft arbeitsunfähig erkrankt sei. Nach Aussagen der behandelnden Ärztin war die Arbeitnehmerin bereits seit März 2021 arbeitsunfähig erkrankt.

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