Für Sie als Personalrat gilt dieses Urteil entsprechend, insbesondere, da es hier um eine Vergütung nach dem TVöD ging. Sie sollten die Tragweite dieses Urteils kennen, um Ihre Mitbestimmungsrechte konsequent wahrnehmen zu können.
AKTUELLE RECHTSPRECHUNG
Schon die Möglichkeit zählt: BAG stärkt Beteiligungsrechte bei Umgruppierungen deutlich
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat entschieden, dass Arbeitgeber Betriebsräte bei geplanten Umgruppierungen umfassend beteiligen müssen (25.11.2025, Az. 1 ABR 43/24). Dabei stellte das BAG klar, dass eine Prüfungspflicht bereits dann entsteht, wenn Änderungen der Vergütungsordnung die Möglichkeit einer anderen Eingruppierung eröffnen.