HÄTTEN SIE’S GEWUSST?

Schönste Zeit des Jahres: Ausruhen und Geld dafür bekommen

Das geht, nämlich in Ihrem wohlverdienten Urlaub. Hier ruht Ihre Arbeitspflicht, aber Ihr Dienstherr muss trotzdem Ihren Lohn weiterzahlen. Es werden nicht wie z. B. in der Elternzeit beide Hauptleistungspflichten ruhend gestellt.

Maria Markatou

07.04.2025 · 1 Min Lesezeit

Urlaubsentgelt muss gezahlt werden

So steht es ausdrücklich in § 11 Bundesurlaubsgesetz. Das Urlaubsentgelt bemisst sich nach dem durchschnittlichen Arbeitsverdienst, das der Arbeitnehmer in den letzten 13 Wochen vor dem Beginn des Urlaubs erhalten hat. Alles andere als eine klare Regelung des Urlaubsentgelts wäre auch unsinnig, denn sonst könnte ja kein Beschäftigter ruhigen Gewissens in den Urlaub fahren. Mit Familie schon gar nicht. Der Urlaub würde ein viel zu großes finanzielles Loch in die Kasse reißen.

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