Der Fall: Ein als „Prüfer“ im Schichtdienst beschäftigter Mitarbeiter befand sich mehr oder weniger im Dauerstreit mit seinem Arbeitgeber. Er erhielt insgesamt 14 Abmahnungen in 8 Jahren und eine verhaltensbedingte Kündigung. Außerdem gab es unter anderem noch 2 erfolglose Zustimmungsverfahren beim Integrationsamt (der Mitarbeiter war inzwischen einem Schwerbehinderten gleichgestellt). Die zahlreichen Rechtsstreitigkeiten endeten teils durch Vergleich und teils durch Urteil.
RECHTSPRECHUNG
Schmerzensgeld ist schwer durchzusetzen
Denkt man an Mobbing, kommt einem schnell eine Schmerzensgeldklage wegen Persönlichkeitsrechtsverletzung in den Sinn. Grundsätzlich ist das auch nicht verkehrt, aber der Teufel steckt in der Praxis regelmäßig im Detail.