Aktuelle Rechtssprechung für den Betriebsrat

Schlüssel kurz vor Arbeitsantritt abgeholt: Arbeitsunfall?

Verunfallt ein Arbeitnehmer bzw. eine Arbeitnehmerin auf dem Weg zur Arbeit oder von der Arbeit nach Hause, handelt es sich meist um einen Arbeitsunfall. Nun musste das Bundesozialgericht (BSG) darüber entscheiden, ob es auch ein Arbeitsunfall ist, wenn ein Arbeitnehmer oder eine Arbeitnehmerin auf dem Rückweg von einer Privatfahrt noch schnell zu Hause stoppt, um dort z. B. die notwendigen Arbeitsschlüssel und Unterlagen für die Arbeit abzuholen und den Weg zur Arbeit dann fortzusetzen. Das Gericht entschied: Wer dabei verunfallt, kann das als Arbeitsunfall geltend machen (BSG, 26.9.2024, Az. B 2 U 15/22 R).

Friederike Becker-Lerchner

22.11.2024 · 1 Min Lesezeit

Arbeitnehmerin stoppt nach Wochenendausflug zu Hause

Der Fall: Die Arbeitnehmerin arbeitete bei einer Kirchengemeindeverwaltung. Nach einem privaten Wochenendausflug verunglückte sie auf dem Weg zu ihrer Wohnung, wo sie einen kleinen Zwischenstopp auf dem Weg zur Arbeit plante. Der Unfall ereignete sich wenige Kilometer vor ihrem Zuhause. Dabei verletzte sie sich schwer. Den Weg zu ihrer Wohnung hatte sie lediglich eingeschlagen, um dort Arbeitsschlüssel, die sie unbedingt für ihren Arbeitseinsatz benötigte, und Arbeitsunterlagen abzuholen.

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