ZUM SCHLUSS

Schlechter Schlaf während der Rufbereitschaft

Leser haben uns diese Frage gestellt – wir liefern die Antwort.

Brigitte Ganzmann

10.04.2026 · 1 Min Lesezeit

Frage:

In unserem Betrieb gibt es für einige Kollegen regelmäßig Rufbereitschaft, meist am Wochenende. Manche dieser Kollegen berichten uns als Betriebsrat, dass sie in diesen Zeiten schlechter schlafen, weil jederzeit, auch nachts, ein Anruf kommen kann. Diese Kollegen kommen dann müde aus dem Rufbereitschaftswochenende. Sie bekommen jedoch keinen Ausgleich, da unser Arbeitgeber die Auffassung vertritt, dass Rufbereitschaft keine Arbeitszeit sei und die Kollegen deshalb keinen Anspruch auf Überstunden oder Erholungszeiten haben. Was können wir als Betriebsrat hier tun?

Antwort:

Vorweg zur kurzen Information: Arbeitsrechtlich wird zwischen Rufbereitschaft und Bereitschaftsdienst unterschieden. Bei der Rufbereitschaft können sich Kollegen grundsätzlich an einem Ort ihrer Wahl aufhalten, was meistens die eigenen vier Wände sind. Sie müssen lediglich erreichbar sein und bei Bedarf die Arbeit aufnehmen.

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