ARBEITSSICHERHEIT

Schlechte Arbeitsbedingungen wirken auf den Schlaf der Kollegen – gehen Sie dagegen vor!

Grundsätzlich ist der Schlaf – ob Qualität oder Dauer – keine Angelegenheit Ihres Arbeitgebers. Niemandem kann oder darf vorgeschrieben werden, wann er ins Bett gehen muss oder wie lange er schlafen sollte. Arbeitsbedingungen sind jedoch eine klare Angelegenheit Ihres Arbeitgebers – und diese können erheblichen Einfluss auf den Schlaf Ihrer Kollegen haben: Denken Sie als Betriebsrat an ständige Überstunden, zu kurze Ruhezeiten, Rufbereitschaft oder ganz klar an Schichtarbeit. Genau hier sollten Sie als Interessenvertretung genauer hinsehen, und das Recht dazu haben Sie!

Brigitte Ganzmann

10.04.2026 · 2 Min Lesezeit

Auch wenn auf den ersten Blick Schlaf und Arbeit wie Gegensätze wirken, bestehen doch deutliche Zusammenhänge. Arbeit wirkt auf den Schlaf – und Schlaf wirkt auf die Leistungsfähigkeit, die Konzentration und auf das Risiko von Unfällen (siehe Beitrag: Müdigkeit am Arbeitsplatz – ein unterschätztes Unfallrisiko und eine Gefahr für alle).

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