GESUNDHEITSMANAGEMENT

Schichtarbeit und BEM: Ihr Wissen als BR zählt

Kollegen, die aufgrund längerer oder wiederholter Krankheit im BEM sind, können oft nicht einfach wieder mit der Schichtarbeit beginnen. Grund ist, dass gerade die Nachtschicht den natürlichen Schlaf-Wach-Rhythmus stört und dies für die Erholung oder auch bei chronischen Erkrankungen nicht machbar ist. Beschäftigen Sie sich als Betriebsrat mit einem in der Praxis herausfordernden Thema und unterstützen Sie mit Ihrem Wissen Ihre Kollegen.

Brigitte Ganzmann

21.10.2025 · 1 Min Lesezeit

Jeder Arbeitsmediziner bestätigt es Ihnen: Schichtarbeit, vor allem in der Nacht, belastet das Herz-Kreislauf-System, den Stoffwechsel und die Psyche. Kollegen mit chronischen Erkrankungen wie Diabetes, Herz-Kreislauf-Leiden, Schlafstörungen oder psychischen Erkrankungen reagieren besonders empfindlich und können nicht mehr einfach zurück ins Schichtsystem.

Beispiel: Schicht und Diabetes mellitus II (Blutzucker)

Eine Kollegin erkrankt an Diabetes, fällt längere Zeit aus, da sie ihre Zuckerwerte nicht in den Griff bekommt. Nun soll sie wieder eingegliedert werden. Während ihrer Genesungszeit und in der Reha hat sie einen strengen Tagesrhythmus eingehalten: vom Aufstehen über die Mahlzeiten bis zum Schlaf. So konnte sie starke Blutzuckerschwankungen vermeiden. Nach der zweiten Spätschicht hat sie wieder einen Zuckerschock und bricht fast zusammen. Sie kann momentan nicht zu wechselnden Arbeitszeiten arbeiten, sondern braucht einen klaren Ablauf, um ihre Gesundheit nicht zu gefährden.

Im Rahmen des BEM wird beschlossen, dass die Kollegin die nächsten 6 Monate nur in der Frühschicht arbeitet.

BEM und Schicht

Wenn ein Kollege, gerade nach längerer Krankheit, ins BEM kommt, hat er oft noch nicht die volle Belastbarkeit zurückgewonnen. Wird er sofort wieder in den alten Schichtplan eingegliedert, besteht ein Risiko für einen Rückfall. Deshalb ist es ggf. wichtig, den Kollegen zunächst von der Schichtarbeit freizustellen.

Wie können Sie Ihre Kollegen unterstützen?

Als Betriebsrat haben Sie nach § 87 BetrVG bei Arbeitszeitfragen ein Mitbestimmungsrecht. Das bedeutet: Sie können mit dem Arbeitgeber verbindliche Regelungen treffen, um BEM-Beschäftigte zu entlasten. 5 Maßnahmen finden Sie in der Übersicht.

Fazit: Ihre Aufgabe als Betriebsrat

Für Sie als Betriebsrat gilt: Schichtarbeit ist ein Gesundheitsthema. Kollegen, die sich im BEM befinden oder chronisch erkrankt sind, brauchen besondere Rücksicht.

Gemeinsam mit Ihrem Arbeitgeber können Sie für Ihre Kollegen Lösungen schaffen, die Belastungen reduzieren, die Beschäftigungsfähigkeit sichern und trotzdem die Genesung fördern.


Übersicht: 5 Maßnahmen, wenn Arbeit und Schicht nicht mehr geht

  • Übersicht: 5 Maßnahmen, wenn Arbeit und Schicht nicht mehr geht

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Ich bin seit über 20 Jahren im Bereich Gesundheitsförderung und Gesundheitsmanagement aktiv und seit Juni 2018 Chefredakteurin von „Arbeitsschutz & Gesundheitsmanagement für Betriebs­räte“. In meinem Hauptberuf arbeite ich als systemischer […]

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