Der Fall: Eine Mitarbeiterin der Unterhaltsvorschussstelle eines Landkreises hat im Zeitraum von September 2006 bis Mai 2011 den Datenbestand der Abrechnungssoftware so manipuliert, dass 230.517 € unberechtigt auf ihre eigenen Konten überwiesen wurden.
URTEIL
Schadenersatzanspruch wegen Veruntreuung durch eine Mitarbeiterin verjährt
Der Anspruch der Bundesrepublik Deutschland gegen das Land Brandenburg auf Zahlung von 76.839 € wegen der Veruntreuung von Bundesmitteln durch eine Mitarbeiterin einer Unterhaltsvorschussstelle ist verjährt (Bundesverwaltungsgericht, 10.4.2025, Az. 3 A 1.23). Das Urteil zeigt, wie wichtig eine umfassende Fristenkontrolle ist – auch für Sie als Personalrat.