AKTUELLE RECHTSPRECHUNG FÜR DEN BETRIEBSRAT
Schadenersatz nach DSGVO
Sie und Ihre Kolleginnen und Kollegen können nach der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) unter Umständen Schadenersatz verlangen, wenn Ihr Arbeitgeber bzw. Ihre Arbeitgeberin Ihre personenbezogenen Daten mit einem Personalverwaltungssystem in eine Cloud auf einem amerikanischen Server hochlädt. Mit einem entsprechenden Fall musste sich das Bundesarbeitsgericht (BAG) kürzlich auseinandersetzen und es entschied zugunsten der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (8.5.2025, Az. 8 AZR 209/21).
Friederike Becker-Lerchner
30.05.2025
·
2 Min Lesezeit
Arbeitgeberin hält Betriebsvereinbarung nicht ein
Der Fall: Die Arbeitgeberin entschied im Jahr 2017, das cloudbasierte Personalverwaltungssystem „Workday“ konzernweit einzuführen und dieses statt des bis dato genutzten SAP-Systems zu nutzen. Die Server von Workday stehen in den USA.
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