Aktuelle Rechtsprechung

Ruhegeld muss bis zur Rente gezahlt werden

Der Arbeitgeber muss einem Arbeitnehmer, dem er zuvor gekündigt hatte, das vereinbarte Ruhegeld zahlen. Die entsprechende Regelung im Arbeitsvertrag ist nicht sittenwidrig. Das hat das Arbeitsgericht (ArbG) Berlin kürzlich entschieden (8.1.2024, Az. 60 Ca 1631/23).

Friederike Becker-Lerchner

01.09.2024 · 2 Min Lesezeit

Arbeitgeber kündigt Arbeitsverhältnis außerordentlich

Der Fall betrifft ein Arbeitsverhältnis im öffentlich-rechtlichen Rundfunkwesen. Die Intendantin hatte im Februar 2023 neben dem ehemaligen Verwaltungsdirektor auch den letzten beiden Mitgliedern der Geschäftsleitung aus der Zeit der vorherigen Intendantin gekündigt. In diesem Rahmen kündigte sie das Beschäftigungsverhältnis des ehemaligen Produktions- und Betriebsdirektors außerordentlich.

Sie haben noch keinen Zugang?

Testen Sie ‘Betriebsrat aktuell’ 14 Tage GRATIS und profitieren Sie von:

  • aktuellen Urteilen und Handlungs-empfehlungen für Ihre Betriebsratsarbeit – praxisnah und leicht verständlich aufbereitet
  • konkrete Checklisten und Mustervorlagen, mit denen Sie als Betriebsrat alle Aufgaben bewältigen
  • weiteren Tipps und Informationen, die Ihnen im Umgang mit Ihren Kollegen und Ihrem Arbeitgeber weiterhelfen