Arbeitgeber kündigt Arbeitsverhältnis außerordentlich
Der Fall betrifft ein Arbeitsverhältnis im öffentlich-rechtlichen Rundfunkwesen. Die Intendantin hatte im Februar 2023 neben dem ehemaligen Verwaltungsdirektor auch den letzten beiden Mitgliedern der Geschäftsleitung aus der Zeit der vorherigen Intendantin gekündigt. In diesem Rahmen kündigte sie das Beschäftigungsverhältnis des ehemaligen Produktions- und Betriebsdirektors außerordentlich.
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