Die nächsten SBV-Wahlen finden in der Zeit vom 1. Oktober bis 30. November 2026 statt. Es muss mindestens ein Stellvertreter gewählt werden. Grundsätzlich wird auch nur ein Stellvertreter gewählt. Die Wahl weiterer Stellvertreter kann aber beschlossen werden.
MEIN TIPP
Mehr als einer sind ideal
Die Arbeit als Schwerbehindertenvertretung wird immer anspruchsvoller und stressiger. Hinzu kommt: Auch Stellvertreter können krank werden, in den Urlaub fahren oder eben im schlimmsten Fall ihr Amt niederlegen. In der Praxis sind deshalb mindestens zwei Stellvertreter ideal.
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