AKTUELLES URTEIL

Richtige Eingruppierung einer Lehrerin

Bei der Eingruppierung bestimmen Sie mit. Daher wissen Sie, wie schwierig die richtige Eingruppierung ist. In Bayern wurde nun über die Eingruppierung einer Lehrkraft an einer Fachakademie für Sozialpädagogik entschieden (Kirchliches Arbeitsgericht für die Bayerischen (Erz-)Diözesen, 12.2.2025, Az. 2 MV 6/24).

Maria Markatou

22.10.2025 · 1 Min Lesezeit

Der Fall: Der Arbeitgeber wollte eine Lehrerin nach den AVR Caritas in Verbindung mit dem Tarifvertrag über die Eingruppierung und die Entgeltordnung für die Lehrkräfte der Länder (TV EntgO-L) automatisch als „Fachlehrer“ in die Entgeltgruppe (EG) 10 eingruppieren. Die MAV verweigerte die Zustimmung, da die Lehrerin nicht die Voraussetzungen der EG 10 erfülle. Der Arbeitgeber wollte diese vor Gericht ersetzen lassen.

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