Recht

Respektlosigkeit und körperliche Attacken: Außerordentliche Kündigung wirksam

Das Landesarbeitsgericht (LAG) Niedersachsen hat entschieden, dass körperliche Aggressionen gegenüber Vorgesetzten eine fristlose Kündigung rechtfertigen können. Die Richter prüften, ob auch ohne erhebliche Gewalt eine außerordentliche Kündigung zulässig ist. Sie als Schwerbehindertenvertretung sollten aus dieser Entscheidung wichtige Schlüsse für den Umgang mit Pflichtverletzungen am Arbeitsplatz ziehen und Beschäftigte über Konsequenzen informieren (Urt. v. 25.8.2025, Az. 15 SLa 315/25).

Arno Schrader

21.01.2026 · 2 Min Lesezeit

Der Fall: Ein Arbeitnehmer war seit Februar 2019 als Be- und Entlader bei einem Unternehmen beschäftigt. Während der Arbeitszeit nutzte er ein privates Smartphone, obwohl dies im Betrieb nicht erlaubt war. Der Gruppenleiter bemerkte dies und sprach den Mitarbeiter darauf an.

Darauf reagierte der Kläger aggressiv: Er sagte: „Hau ab hier“, stieß den Vorgesetzten gegen die Schulter und trat in dessen Richtung, wobei er ihn berührte. Anschließend machte er eine Geste mit dem erhobenen Zeigefinger und äußerte weitere Worte in Richtung des Vorgesetzten. Danach griff der Kläger erneut zu seinem Smartphone. Der gesamte Vorfall wurde durch Videoaufnahmen dokumentiert.

Sie wollen weiter lesen? Hier geht es weiter:

Sie haben bereits Zugang?
Melden Sie sich einfach an und
lesen Sie sofort weiter.

Erweitern Sie Ihren Zugang!
Testen Sie dieses Produkt kostenlos!