Der Fall: Ein Arbeitnehmer war seit Februar 2019 als Be- und Entlader bei einem Unternehmen beschäftigt. Während der Arbeitszeit nutzte er ein privates Smartphone, obwohl dies im Betrieb nicht erlaubt war. Der Gruppenleiter bemerkte dies und sprach den Mitarbeiter darauf an.
Darauf reagierte der Kläger aggressiv: Er sagte: „Hau ab hier“, stieß den Vorgesetzten gegen die Schulter und trat in dessen Richtung, wobei er ihn berührte. Anschließend machte er eine Geste mit dem erhobenen Zeigefinger und äußerte weitere Worte in Richtung des Vorgesetzten. Danach griff der Kläger erneut zu seinem Smartphone. Der gesamte Vorfall wurde durch Videoaufnahmen dokumentiert.