AT-Arbeitnehmer erhält monatlich nicht einmal 2 € mehr
Der Fall: Der Arbeitnehmer, ein IG-Metall-Mitglied, war bereits seit 9 Jahren als Entwicklungsingenieur bei seinem Arbeitgeber beschäftigt. Der Betrieb des Arbeitgebers war tarifgebunden. Im Jahr 2022 erhielt der Beschäftigte einen AT-Arbeitsvertrag. Sein Bruttomonatsgehalt beträgt seitdem 8.212 €, gegenüber 8.210,64 € als höchstes Tarifgehalt. Der Arbeitnehmer war der Ansicht, dass der Abstand zwischen dem Tarifgehalt und dem außertariflichen Gehalt größer sein müsste.
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