Aktuelle Rechtsprechung

Regelmäßiger Beschäftigungsort ist maßgeblich

Die Frage, ob ein Arbeitnehmer einen Feiertag in Anspruch nehmen kann bzw. ob er eine zusätzliche Vergütung erhält, wenn er an einem Feiertag für seinen Arbeitgeber tätig wird, führt immer wieder zu Auseinandersetzungen. Nun musste das Bundesarbeitsgericht (BAG) kürzlich darüber entscheiden, ob ein Arbeitnehmer Anspruch auf einen Feiertagszuschlag hat, wenn er an einem Feiertag in seinem Bundesland in einem anderen Bundesland arbeitet, in dem dieser Tag kein Feiertag ist. Hier hatte der Arbeitnehmer einen Anspruch auf den Zuschlag (BAG, 1.8.2024, Az. 6 AZR 38/24). Worauf es für die Beurteilung ankommt, lesen Sie im Folgenden.

Friederike Becker-Lerchner

08.11.2024 · 1 Min Lesezeit

Einsatz in einem anderen Bundesland

Der Fall: Der Arbeitnehmer arbeitete regulär in Nordrhein-Westfalen. In der Zeit vom 1.11.2021 bis zum 5.11.2021 nahm er an einer Fortbildung teil, die in Hessen stattfand. Zu der Fortbildung hatte er sich nach Absprache und auf eine entsprechende Weisung seines Arbeitgebers hin angemeldet. Der Arbeitnehmer nahm deshalb auch am 1.11., also an Allerheiligen, an der Schulungsveranstaltung teil.

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