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Rechtswidrige Potenzialfeststellung führt zur Aufhebung der Auswahlentscheidung

Eine Soldatin wollte gern ihre Laufbahn wechseln und beantragte dies auch. Dies wurde aber abgelehnt. Zu Unrecht, denn die Grundlage für die Ablehnung war zum Teil rechtswidrig. Nun muss das ganze Verfahren noch einmal neu aufgerollt werden (Bundesverwaltungsgericht, 29.10.2024, Az. 1 WB 36.23).

Maria Markatou

13.12.2024 · 2 Min Lesezeit

Soldatin will Offizierin werden und beantragt einen Laufbahnwechsel

Der Fall: Eine Soldatin bewarb sich als Hauptfeldwebel für den Aufstieg in die Laufbahn der Offiziere des militärfachlichen Dienstes im Bereich Logistik/Materialbewirtschaftung. Im Auswahlverfahren kam es nach den Verwaltungsvorschriften auf die beiden letzten dienstlichen Beurteilungen im bisherigen Amt an, und dort auf die Aussagen der Personalentwicklungsbewertung zum angestrebten Laufbahnwechsel und auf eine positive Potenzialfeststellung. Das ist ein eintägiger psychologischer Test. Die Soldatin konnte im Auswahljahr 2023 weit überdurchschnittliche Beurteilungen vorlegen, versagte aber im psychologischen Test und wurde deswegen abgelehnt. Sie wollte das nicht akzeptieren und klagte gegen diese Entscheidung.

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