Der Fall: Ein Mann, Ende 20, hatte sein Abitur gemacht und danach erfolgreich eine Ausbildung zum Industriekaufmann abgeschlossen. Dann war er arbeitslos, absolvierte jedoch ein Fernstudium zum „Wirtschaftsjuristen (LL.M.)“. Anfang 2021 hatte er sich erstmals auf dem Internet-Portal „eBay Kleinanzeigen“ auf eine Stellenausschreibung für eine „Sekretärin“ bei einer Kfz-Werkstatt beworben. Nach Ablehnung seiner Bewerbung klagte er erfolgreich auf eine Entschädigung nach § 15 Abs. 2 AGG.
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